Informationsaustausch in Steuersachen (Mauritius)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 157 aus 2015,
01.01.2016
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen
StF: BGBl. III Nr. 157/2015 (NR: GP XXV RV 678 AB 754 S. 83. BR: AB 9418 S. 844.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. Oktober 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Mauritius, von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen: