Absatz eins,Der Rechnungsabschluss besteht aus:
- Ziffer einsder Ergebnisrechnung,
- Ziffer 2der Finanzierungsrechnung,
- Ziffer 3der Vermögensrechnung (Anlage 1c),
- Ziffer 4der Nettovermögensveränderungsrechnung (Anlage 1d) und
- Ziffer 5den Beilagen gemäß Paragraph 37,
Für den Gesamthaushalt sind die Abschlussrechnungen um die internen Vergütungen zu bereinigen (Paragraph 7, Absatz 5,).