Absatz eins,Der Kostensatz eines Geschäftsjahres ist das Verhältnis der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb einschließlich versicherungstechnischer Aufwendungen und Aufwendungen für die Regulierung und Verhütung der Versicherungsfälle, abzüglich versicherungstechnischer Erträge zu den abgegrenzten Prämien in Prozent. Aufwendungen und Erträge aus Rückversicherungsabgaben, die in den für die Ermittlung des Kostensatzes maßgeblichen Aufwendungen und Erträgen enthalten sind, sind nicht zu berücksichtigen (Gesamtrechnung).