Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Chile)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2015,
Vertrag – Chile
Artikel 2
09.09.2015
39/03 Doppelbesteuerung
03.11.2021
20009311
NOR40175305