Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 14,

Inkrafttretensdatum

29.09.2015

Text

ANLAGE XIV

CE-Konformitätskennzeichnung

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Sicherheitsbauteilen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.