Kurztitel

Ausweise für Organe der Fernmeldebehörde

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 306 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

14.10.2015

Text

Paragraph 3,

Die Bediensteten haben sich bei Ausübung der fernmeldebehördlichen Aufsicht über Verlangen mit ihrem Ausweis auszuweisen.