Ausweise für Organe der Fernmeldebehörde
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 306 aus 2015,
Paragraph eins
14.10.2015
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über die Ausweise der Organe der Fernmeldebehörde, die in Vollziehung telekommunikationsrechtlicher Bestimmungen als Aufsichtsorgane tätig werden.