Absatz eins,Der Risikoausweis gemäß
- Ziffer einsAnlage A3a;
- Ziffer 2Anlage A3b;
- Ziffer 3Anlage A3c;
- Ziffer 4Anlage A3d
ist unverzüglich nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres, spätestens aber bis zum zwanzigsten Bankarbeitstag des Folgemonats zu übermitteln.