Absatz eins,Für ein ärztliches Gutachten gemäß Paragraph 8, Absatz eins, FSG sind vom zu Untersuchenden dem sachverständigen Arzt zu zahlen:
- Ziffer einsvon einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 135 Euro,
- Ziffer 2von einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Gruppe 250 Euro,wobei in diesem Betrag die Untersuchung für die Gruppe 1 enthalten ist
- Ziffer 3für Wiederholungsuntersuchungen30 Euro,wobei dieses Gutachten auch für die Erteilung einer Lenkberechtigung für die Gruppe 1 verwendet werden kann.
Wird eine Person gemäß Paragraph 22, Absatz 4, dem Amtsarzt zugewiesen, so gebühren dem sachverständigen Arzt nur 50 vH des oben angeführten Honorars.