Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015,
Vertrag – Vietnam
Artikel 11,
01.08.2015
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Jegliche Streitfälle zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf die Auslegung und/oder Umsetzung dieses Abkommens sollen freundschaftlich auf diplomatischem Wege beigelegt werden.
05.06.2020
20009277
NOR40174790