Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015,
Vertrag – Vietnam
Artikel 7,
01.08.2015
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Das Ministerium für Finanzen, auftrags der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, garantiert hiermit unwiderruflich und unbedingt die Erfüllung aller sich aus den im Rahmen dieses Abkommens gewährten österreichischen konzessionellen Krediten ergebenden Zahlungsverpflichtungen. Das Ministerium für Finanzen der Sozialistischen Republik Vietnam verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliche Geltendmachung eines etwaigen Immunitätsrechtes im Bezug auf Klagsverfolgung oder die Durchsetzbarkeit hinsichtlich unter diesem Abkommen garantierter Zahlungen.
05.06.2020
20009277
NOR40174786