„Akute Toxizität“ der Kategorien 1 oder 2 mit dem Piktogramm GHS06 (Symbol „Totenkopf mit gekreuzten Knochen“) und mindestens einem der folgenden Gefahrenhinweise
Selbstbedienungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2015,
Paragraph eins
11.09.2015
Die Abgabe an private Letztverbraucher im Wege der Selbstbedienung ist für Stoffe und Gemische verboten, die wie folgt einzustufen und zu kennzeichnen sind: