Kurztitel

Barumsatzverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5,

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Beachte

Tritt für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft vergleiche Paragraph 9, Absatz 2,).

Text

Paragraph 5,

Bei Fahrausweisautomaten für Beförderungen im Personenverkehr, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden, besteht keine Registrierkassenpflicht nach Paragraph 131 b, BAO, wenn die vollständige Erfassung der Fahrausweise gewährleistet ist.