Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 72 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 2015,
Paragraph 29 a,
01.10.2015
Die von den Beamten im Zusammenhang mit ihrem Einsatz auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei benutzten Dienstfahrzeuge werden von Straßen- und Autobahngebühren befreit.