Industrieunfallverordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2015,
Paragraph eins
19.08.2015
Diese Verordnung gilt für gewerbliche Betriebsanlagen, die dem Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 betreffend die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen unterliegen.