Absatz eins,Verfügen die Konto- oder Depotinhaber nicht über einen ausreichenden Geldbetrag auf einem Konto des meldepflichtigen Kreditinstitutes, so muss dieses den Konto- oder Depotinhabern schriftlich unter Setzung einer Frist von längstens vier Wochen, längstens aber bis zum 29. September 2016, auffordern, einen ausreichenden Geldbetrag bereitzustellen. Zugleich sind die Konto- oder Depotinhaber auf die Verpflichtung zur Meldung des Kapitalzuflusses hinzuweisen.