Absatz eins,AS-Stellen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind im Rahmen ihrer Zuständigkeit
- Ziffer einsdie Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria,
- Ziffer 2die Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
- Ziffer 3die Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH,
- Ziffer 4die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte,
- Ziffer 5die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft,
- Ziffer 6der Internet Ombudsmann,
- Ziffer 7die Ombudsstelle Fertighaus und
- Ziffer 8die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.