(4)Absatz 4,Auf Drogisten in Ausübung des Gewerbes gemäß § 104 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015, und sehr kleine Vertreiber im Einzelhandel, die Pflanzenschutzmittel ausschließlich an nicht berufliche Verwender verkaufen, ist Abs. 1 nicht anzuwenden. In diesem Zusammenhang gelten Vertreiber als „sehr kleine Vertreiber im Einzelhandel“, die nicht mehr als 200 kg Pflanzenschutzmittel im jeweils vergangenen Kalenderjahr verkauft haben, wobei bei Unternehmen mit mehreren Standorten diese Mengengrenze für jeden einzelnen Filialbetrieb gilt. In allen Unternehmen mit mehr als fünf Filialbetrieben muss jedoch zumindest eine im Unternehmen beschäftigte Person über eine Bescheinigung gemäß § 3 verfügen, je 20 Filialen muss zumindest eine im Unternehmen beschäftigte Person über eine Bescheinigung gemäß § 3 verfügen; darüber hinaus sind Unternehmen mit mehr als fünf Filialbetrieben verpflichtet, ein internes Schulungssystem einzurichten.Auf Drogisten in Ausübung des Gewerbes gemäß Paragraph 104, der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,, und sehr kleine Vertreiber im Einzelhandel, die Pflanzenschutzmittel ausschließlich an nicht berufliche Verwender verkaufen, ist Absatz eins, nicht anzuwenden. In diesem Zusammenhang gelten Vertreiber als „sehr kleine Vertreiber im Einzelhandel“, die nicht mehr als 200 kg Pflanzenschutzmittel im jeweils vergangenen Kalenderjahr verkauft haben, wobei bei Unternehmen mit mehreren Standorten diese Mengengrenze für jeden einzelnen Filialbetrieb gilt. In allen Unternehmen mit mehr als fünf Filialbetrieben muss jedoch zumindest eine im Unternehmen beschäftigte Person über eine Bescheinigung gemäß Paragraph 3, verfügen, je 20 Filialen muss zumindest eine im Unternehmen beschäftigte Person über eine Bescheinigung gemäß Paragraph 3, verfügen; darüber hinaus sind Unternehmen mit mehr als fünf Filialbetrieben verpflichtet, ein internes Schulungssystem einzurichten.