Kurztitel

Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 450 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9 a

Inkrafttretensdatum

20.07.2015

Text

Grundsätze bei der Vollziehung des 7., 8. und 11. Hauptstückes des FPG

Paragraph 9 a,

  1. Absatz eins,Als Rückübernahmeabkommen gemäß Paragraph 52, Absatz 7, FPG gelten nur solche, die bereits zum 13. Jänner 2009 in Geltung gestanden haben.
  2. Absatz 2,Im Rahmen von Abschiebungen gemäß Paragraph 46, FPG, die auf dem Luftweg durchgeführt werden, ist der Entscheidung des Rates 2004/573/EG betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten, Amtsblatt Nummer L 261 vom 6.08.2004 Seite 28, Rechnung zu tragen.