Kurztitel

Lehrpläne der Mittelschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5,

Inkrafttretensdatum

01.09.2015

Außerkrafttretensdatum

31.08.2018

Index

70/02 Schulorganisation; 70/06 Schulunterricht; 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 2, Absatz 4,).

Text

Anlage 5

LEHRPLAN DER ABTEILUNGEN FÜR DEN UNTERRICHT IN SLOWENISCHER SPRACHE, DIE IN NEUEN MITTELSCHULEN MIT DEUTSCHER UNTERRICHTSSPRACHE EINGERICHTET SIND

(im Sinne des Paragraph 12, Litera c, des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten)

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 (Die Bestimmungen des Punktes 6. Förderunterricht gelten auch für      den/umfassen auch den/ Pflichtgegenstand Slowenisch)

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände *1)

Klassen und Wochenstunden *2)

1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

11-22

Slowenisch

3-5

3-5

3-5

3-5

15-17

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

10-20

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

4-10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

5-12

Mathematik

 

 

 

 

10-20

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

5,5-12

Chemie

 

 

 

 

1,5-4

Physik

 

 

 

 

3,5-10

Musikerziehung

 

 

 

 

5-10

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

5,5-12

Technisches und textiles Werken *4)

 

 

 

 

5,5-12

Bewegung und Sport

 

 

 

 

11-19

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

1-4

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1

0-1

1-2

1-2

2-4 *3)

Sonstige verbindliche Übungen

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

Gesamtwochenstundenzahl

26-30

28-32

28-32

30-34

120

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie in Ziffer 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht:

Wie in Ziffer 2.

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
    1. Litera a
      Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem sprachlichen, humanistischen und geisteswissenschaftlichen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Slowenisch

4

4

4

4

16

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

1

1

2

4

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

2

2

6

Mathematik

4

4

4

3

15

Biologie und Umweltkunde

2

1

2

1

6

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

1

4

Musikerziehung

2

1

1

1

5

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

Technisches und textiles Werken *4)

2

2

1

1

6

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

-

1

-

-

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

-

-

0-1x

0-1x

1x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

30

30-31

30-32

120

              

  1. Litera b
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

1

1

1

1

4

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

1

1

4

Mathematik

4

4

4

3

15

Geometrisches Zeichnen

-

-

-

2

2

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

1

7

Chemie

-

-

1

2

3

Physik

-

1

2

2

5

Musikerziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

2

1

1

1

5

Technisches und textiles Werken *4)

1

1

1

2

5

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

-

1

-

-

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

-

-

0-1x

0-1x

1x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

28

29

30-31

32-33

120

  1. Litera c
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem ökonomischen und lebenskundlichen (einschließlich praxisbezogenen) Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

1

1

2

4

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

3

8

Mathematik

4

4

4

3

15

Biologie und Umweltkunde

2

1

1

1

5

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

 

1

2

1

4

Musikerziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

Technisches und textiles Werken *4)

2

1

1

2

6

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

-

1

2

-

3

Verbindliche Übung Berufsorientierung

-

-

0-1x

0-1x

1 x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

28

28

31-32

32-33

120

  1. Litera d
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übung bei Führung eines Schwerpunktes, der dem musisch-kreativen Schwerpunktbereich zuzuordnen ist:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

3

4

15

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

1

1

1

1

4

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

1

2

5

Mathematik

4

4

4

3

15

Biologie und Umweltkunde

2

1

1

1

5

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

1

4

Musikerziehung

2

2

2

2

8

Bildnerische Erziehung

2

1

2

2

7

Technisches und textiles Werken *4)

1

2

2

2

7

Bewegung und Sport

3

3

2

2

10

Ernährung und Haushalt

-

1

-

-

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

-

-

0-1x

0-1x

1x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

30

29-30

31-32

120

  1. Litera e
    Pflichtgegenstände und verbindliche Übung ohne Führung eines Schwerpunktes:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Slowenisch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

1

1

1

2

5

Geographie und Wirtschaftskunde

1

1

2

2

6

Mathematik

4

4

4

3

15

Biologie und Umweltkunde

2

1

2

1

6

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

1

4

Musikerziehung

1

1

1

1

4

Bildnerische Erziehung

2

1

1

2

6

Technisches und textiles Werken *4)

2

2

1

1

6

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

Ernährung und Haushalt

-

1

-

-

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

-

-

0-1x

0-1x

1 x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

29

29

30-31

31-32

120

Beim Erlernen einer Volksgruppensprache können — anders als beim Erlernen einer Fremdsprache — besonders die lokalen Ressourcen genützt werden. Dies gelingt insbesondere im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen (zB Großeltern, Eltern, Vereine, Dorf, Stadtviertel, Wirtschaft …). Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik.

  1. Litera f
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf die Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe

Wochenstunden

1. Kl.

2.Kl.

3.Kl.

4. Kl.

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes

 

 

siehe Pflichtgegenstände

 

2-8

Allgemeine Interessen-und Begabungsförderung *7)

 

 

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

 

2-8

Berufsorientierung

 

2-8

Chorgesang

 

2-8

Darstellendes Spiel

 

2-8

Informatik

 

2-8

Ernährung und Haushalt

 

2-8

Geometrisches Zeichnen

 

2-8

Kurzschrift

 

2-8

Maschinschreiben

 

2-8

Schach

 

2-8

Spielmusik (Instrumentalmusik)

 

2-8

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

 

2-8

Verkehrserziehung

 

2-8

Freigegenstand

Fremdsprache

 

6-12

Englisch

 

 

Französisch

 

 

Italienisch

 

 

Russisch

 

 

Spanisch

 

 

Tschechisch

 

 

Slowenisch

 

 

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

 

 

Ungarisch

 

 

Kroatisch

 

 

Slowakisch

 

 

Polnisch

 

 

Türkisch

 

 

Muttersprachlicher Unterricht *8)

2-6

2-6

2-6

2-6

8-24

  1. Litera g
    Förderunterricht:

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten Teil.

  1. Litera h
    Fußnoten

  1. *1
    Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist als „Erste lebende Fremdsprache“ zu bezeichnen.
  2. *2
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil.
  3. *3
    In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
  4. *4
    Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile „technisches Werken“ und „textiles Werken“ ist bei Bedarf möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Schuljahres beide Gegenstandsteile gleich stark vertreten sind.
  5. *6
    In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  6. *7
    Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich.
  7. *8
    Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch

  1. Litera i
    Bemerkungen zu den Stundentafeln:

  1. Ziffer eins
    Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.
  2. Ziffer 2
    Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Klasse vollenden, kann in der 1. und 2. Klasse bzw. in der 2. Klasse ein bestimmtes Angebot an zusätzlichen Freigegenständen vorgesehen werden (z. B. Ernährung und Haushalt, Berufsorientierung).
  3. Ziffer 3
    Für außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zum Erwerb der Unterrichtssprache zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu zwölf Wochenstunden angeboten werden, der bei besonderen Lernproblemen bis auf achtzehn Wochenstunden erweitert werden kann. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Sofern die Organisation des besonderen Förderunterrichts nur zusätzlich zum Unterricht in den Pflichtgegenständen möglich ist, ist – allenfalls auch durch entsprechende Kürzungen in anderen Unterrichtsgegenständen – dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzliche Belastung höchstens sechs Wochenstunden beträgt. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig.
  4. Ziffer 4
    Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch kann zusätzlich zum Förderunterrichtsangebot ein besonderer Förderunterricht im Ausmaß von bis zu sechs Wochenstunden angeboten werden. Dieser Förderunterricht kann sowohl parallel zum Unterricht in den Pflichtgegenständen als auch mit diesem gemeinsam geführt werden. Bei Bedarf ist eine ganzjährige Führung dieses Förderunterrichts zulässig. Sofern dieser Unterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, kann für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Gesamtwochenstundenanzahl der Pflichtgegenstände um bis zu drei Wochenstunden gekürzt werden.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Slowenisch).

SLOWENISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.

Slowenisch als Sprache der slowenischen Volksgruppe in Österreich kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Darauf und auf die sprachliche Situation (soziale Sprachschichtung) innerhalb der slowenischen Sprachgruppe in Österreich ist Bedacht zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer (dialektalen) sprachlichen Herkunft an eine korrekte Hochsprache heranzuführen. Allgemeines Ziel des Slowenischunterrichtes ist eine differenzierte situationsbezogene Kommunikationsfähigkeit. Gegenstandsübergreifend (insbesondere mit dem Deutschunterricht) ist eine ausgewogene Bilingualität zu fördern und anzustreben.

Der Slowenischunterricht muss Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen herstellen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Den Schülerinnen und Schülern sollen im Slowenischunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und Traditionen die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Slowenischunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft:

Der Slowenischunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik:

Der Slowenischunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen, Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch ...) und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Slowenischunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen, unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden, soll einen Schwerpunkt des Slowenischunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge des Slowenischunterrichts einzubinden. Die

Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten. Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbständig zu überarbeiten. Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB Wörterbücher, heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig, wenn der Slowenischunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.

Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Slowenisch nicht die Erstsprache ist:

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Slowenischunterricht sowie für den Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Slowenisch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Unterricht, wenn Slowenisch nicht die Erstsprache ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Kommunikation dar.

Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden. Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und Intonation) soll einen Schwerpunkt im Slowenischunterricht bilden, wenn Slowenisch nicht die Erstsprache ist.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sprachliche Mittel selbständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der slowenischen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Spracherwerb, wenn Slowenisch nicht die Erstsprache ist, kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu:

Das selbständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht, wenn Slowenisch nicht die Erstsprache ist, zunächst nur lernunterstützende Funktion. Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der slowenischen Rechtschreibung ergeben sich besonders bei:

Kontrastive Vergleiche (Deutsch und Slowenisch) können Problembereiche deutlich machen und Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten, die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit ein- und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken erlernt werden. Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Slowenischunterricht und Erzeugungsgrammatik für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden:

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Mangelnde Sprachkompetenz in Slowenisch legitimiert nicht, dass nur nach der grundlegenden Allgemeinbildung unterrichtet wird. Ziel ist es, zur vertieften Allgemeinbildung zu führen.

Lehrstoff:

Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer 2
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Persönliche Zugänge zu literarischen Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer 3
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben; Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer 4
    Klasse:

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten) Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen:

Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse:

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche):

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

Schlagworte

Lesefähigkeit, Interessenförderung, Kernbereich, Bildungsaufgabe, Kommunikationsfähigkeit, Sprachrichtigkeit, Erstsprache, Zweitsprache, Urteilsfähigkeit, Entscheidungskompetenz, Menschenbild, Sprechtechnik, Gesprächsform, Partnergespräch, Kleingruppengespräch, Textgrammatik, Satzgrammatik, Lautschulung, Großschreibung, Erfahrungswelt, Ordnungshilfe, Kinderliteratur, Merkhilfe, Entstehungszusammenhang, Partnerin

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2020

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40172656