Kurztitel

Fonds-Melde-Verordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 167 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5,

Inkrafttretensdatum

06.06.2016

Außerkrafttretensdatum

30.11.2018

Abkürzung

FMV 2015

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Veröffentlichung

Paragraph 5,

  1. Absatz einsDie Meldestelle hat die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im Internet zu veröffentlichen (Liste der Meldefonds).
  2. Absatz 2Ein Fonds ist von der Liste der Meldefonds zu entfernen, wenn eine Jahresmeldung nicht fristgerecht vorgenommen wird. Dieser Fonds ist für die Dauer eines Jahres ab dem Verstreichen der in Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2, für die Vornahme der Jahresmeldung vorgesehen Frist in einer gesonderten Liste im Internet zu veröffentlichen (Liste ehemaliger Meldefonds).
  3. Absatz 3Registrierte Verwaltungsgesellschaften (Paragraph 2, Absatz eins,) können für Fonds, die erstmalig in Österreich zum Vertrieb zugelassen werden oder deren Vertrieb in Österreich erstmalig beginnt, mit dem in der Anlage 2 angefügten Formular unter vollständiger Bekanntgabe der dort angeführten Stammdaten oder im Rahmen der ISIN-Vergabe durch die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft gegenüber der Meldestelle erklären, dass die Vornahme einer Jahresmeldung beabsichtigt ist (Absichtserklärung). Mit der Abgabe der Absichtserklärung gelten diese Fonds bis zum Ende der Frist gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2, als Meldefonds und sind mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in die Liste der Meldefonds aufzunehmen. Die Absichtserklärung ist für Fonds, die bis zum 15. November zum Vertrieb zugelassen werden oder deren Vertrieb bis zum 15. November tatsächlich beginnt, bis zum 15. November desselben Jahres, für alle anderen Fonds bis spätestens 15. Dezember desselben Jahres abzugeben.

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2018

Gesetzesnummer

20009222

Dokumentnummer

NOR40172178