Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Lafnitz-Hartberg

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

04.07.2015

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 110,84 und km 116,27 der A 2 Süd Autobahn festgelegt.