Absatz eins,Der Jahresabschluss hat bei kleinen Versicherungsvereinen gemäß Paragraph 5, Ziffer 4, VAG 2016,
- Ziffer einsdie ausschließlich den Betrieb der Tierversicherung zum Gegenstand haben, aus der Vermögensübersicht und der Erfolgsrechnung, und bei jenen,
- Ziffer 2die nicht unter Ziffer eins, fallen, aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
zu bestehen.