Absatz eins,Der Abschluss der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v4 ist durch die erfolgreiche Ablegung der Einzelprüfungen, der Abschluss der Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v3 ist durch die erfolgreiche Ablegung der Dienstprüfung nachzuweisen. Darüber hinaus sind jeweils die Praxisphasen (Paragraph 7, Absatz 2,) zu absolvieren.