Kurztitel

Erklärung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 155 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2016,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.05.2015

Außerkrafttretensdatum

31.05.2016

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2016,

Text

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Mai 2015 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.
  2. Absatz 2,Innerbetrieblich vorgenommene Erhöhungen der Löhne oder Gehälter, die wegen des Inkrafttretens des gegenständlichen Kollektivvertrags ab 1. Mai 2015 bis zur Erlassung der Satzung erfolgt sind, können auf die Ist-Gehalts-Erhöhung, die durch die Satzungserklärung vorgenommen wird, angerechnet werden.