Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 73 aus 2015,
Vertrag – Multilateral
Artikel 130
01.06.2015
59/04 EU - EWR
„Vertragsparteien“ sind für die Zwecke dieses Abkommens die Gemeinschaft oder ihre Mitgliedstaaten bzw. die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Befugnisse einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits.
26.03.2019
20009200
NOR40171144