Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen durch Heimarbeiter/innen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 142 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2016,
Paragraph 2
01.05.2015
30.04.2016
materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 159 aus 2016,
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind mit einem Stundenlohn von 6,25 € zu berechnen.