9 Monate Basisausbildung
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Anlage 30
01.06.2015
Das Sonderfach Strahlentherapie-Radioonkologie umfasst die Indikationsstellung, Behandlung und Nachsorge aller Erkrankungen, bei denen eine Strahlentherapie indiziert ist, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender technischer Verfahren und Therapiemaßnahmen, aller Formen der Biomodulation, die zur Veränderung der Strahlensensibilität beitragen, die Strahlenbiologie sowie den fachspezifischen Strahlenschutz.