9 Monate Basisausbildung
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Anlage 29
01.06.2015
Das Sonderfach Radiologie umfasst die Diagnostik von Erkrankungen durch die Anwendung von ionisierenden Strahlen mit Ausnahme offener Radionuklide, von Ultraschallwellen und Magnetresonanz, die mit Hilfe entsprechender bildgebender Verfahren (optical imaging) durchführbaren diagnostischen und therapeutischen Eingriffe sowie den fachspezifischen Strahlenschutz.