Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Anlage 15,
01.06.2015
Das Sonderfach Klinische Immunologie umfasst die Diagnostik, die Durchführung serologischer, zellulärer, chemischer und molekularbiologischer Untersuchungsverfahren zur Analyse des Immunsystems, die Interpretation der diesbezüglich erhobenen Befunde, die immunologische Beratung von immunmediierten Erkrankungen sowie die Herstellung und Prüfung immunologischer Präparate.
Das Sonderfach Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin umfasst neben der gesamten Klinischen Immunologie die Diagnostik, Beurteilung und Behandlung von heimischen und von weltweit, insbesondere in tropischen und subtropischen Ländern, vorkommenden Infektionskrankheiten, den Bereich der Migrations- und Reisemedizin, die Epidemiologie von Infektionskrankheiten sowie die Kenntnis und Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten, insbesondere die Impfprävention bzw. das Impfwesen wie auch Chemoprophylaxe und Immuntherapien, und damit verbundene Wirksamkeitsevaluierungen.