„Basisausbildung“ bezeichnet den ersten Teil der ärztlichen Ausbildung in der Dauer von zumindest neun Monaten zum Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten.
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 147 aus 2015,
Paragraph 3,
01.06.2015
Im Geltungsbereich dieser Verordnung sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend: