Prozesstechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 138 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph 3
01.06.2015
31.05.2019
50/04 Berufsausbildung
, Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kunden-kreises des Lehrbetriebes | – | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||
4.1 | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz: zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc | |||
4.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
6. | Kenntnis der Arbeits-planung und Arbeits-vorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | – | |
7. | Grundkenntnisse des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) | Kenntnis des Produktionsmanagements (wie zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) | ||
8. | – | – | Mitarbeiten beim Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für (auch rechner-gestützte) Fertigungs-maschinen und Fertigungsanlagen | Planen des Einsatzes der Werkzeuge, Vorrichtungen und technischen Fertigungshilfen für (auch rechner-gestützte) Fertigungs-maschinen und Fertigungsanlagen |
9. | Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Arbeitsanweisungen, Ablaufplänen, Bedienungsanleitungen, Wartungsplänen, Instandhaltungsplänen und Schaltplänen | |||
10. | Erstellen von Skizzen und einfachen Zeichnungen | Grundkenntnisse über CAD | – | |
11. | – | Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe | Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe | |
12. | Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen), des betrieblichen Produktflusses und der hergestellten Produkte | Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen), des betrieblichen Produktflusses und der hergestellten Produkte | – | |
13. | Mitarbeiten beim Vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen usw.) der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | Vorbereiten (zB Reinigen, Pflegen usw.) der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | – | |
14. | Mitarbeiten beim Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | ||
15. | Mitarbeiten beim Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess | Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess | ||
16. | – | Bedienen und Überwachen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen | ||
17. | – | Grundkenntnisse des Programmierens von rechnergesteuerten Fertigungsmaschinen und Fertigungsanlagen | – | – |
18. | – | – | Steuern des Produktionsprozesses, auch rechnergestützt, und Durchführen von Prozesskontrollen | |
19. | – | Mitarbeiten beim Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität | Überwachen und Sicherstellen der Produktqualität | |
20. | – | Protokollieren von Arbeitsergebnissen auch unter Anwendung der betriebsspezifischen EDV | ||
21. | – | – | Kenntnis der Darstellung und Bewertung von Arbeitsergebnissen | |
22. | – | – | – | Mitarbeiten beim Erfassen, Auswerten und Beurteilen von Betriebsdaten und Prozessaufzeichnun-gen sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall |
23. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Arbeitsbehelfe, Maschinen, Vorrichtungen und Geräte | |||
24. | Kenntnis der Werkstoffe (wie Metalle und Kunststoffe) und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
25. | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen wie Messen, Bohren, Drehen, Fräsen, Schleifen, thermisches Verbinden, Trennen auch unter Verwendung von Maschinen und Geräten | – | – | |
26. | Grundkenntnisse der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebs-spezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie der einzuleitenden Maßnahmen | Kenntnis der frühzeitigen Erkennung von Störungen an betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) sowie der einzuleitenden Maßnahmen | – | |
27. | Kenntnis des vorbeugenden Wartens (Wartungspläne) und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | ||
28. | – | Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Produktionsanlagen (Fertigungsmaschinen, Fertigungsanlagen) | ||
29. | – | – | Mitarbeiten bei der Störungsaufzeichnung und bei der Abarbeitung von Wartungsplänen | |
30. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Hydraulik und Pneumatik | – | – | – |
31. | Grundkenntnisse der wichtigsten elektrischen und elektronischen Bauteile und Baugruppen | |||
32. | Kenntnis der elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Antriebe | Bedienen und Überwachen von elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Antrieben | ||
33. | – | Grundkenntnisse der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) | – | – |
34. | – | Grundkenntnisse der Logistik (An- und Auslieferungslogistik) | Optimieren und Sicherstellen des Materialflusses in der Produktion | |
35. | Grundkenntnisse des betriebsspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | Kenntnis und Mitarbeiten beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation | ||
36. | – | – | – | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung |
37. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | Kenntnis der betrieblichen Kosten, deren Beeinfluss-barkeit und deren Auswirkungen | – | |
38. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV | Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme | ||
39. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
40. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
41. | Kenntnis des betrieblichen Brand- und Explosionsschutzes sowie der vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen | |||
42. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | |||
43. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
44. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) | |||
45. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
Betriebsform, Alltagsgespräch, Terminplanung, Rohstoff, Zusatzstoff, Messeinrichtung, Steuereinrichtung, Montagearbeit, Informationssystem, Brandschutz, Mitarbeiterin, Kunde, Kundin, Kollege, Kollegin
31.05.2019
20009182
NOR40170774