Absatz eins,Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsRohstoffe,
- Ziffer 2Werkstoffe (Natur- und Chemiefaser),
- Ziffer 3textile Produkte,
- Ziffer 4Maschinen und Geräte.