Absatz eins,(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsMaterialkunde,
- Ziffer 2Untergründe,
- Ziffer 3Verlegetechniken,
- Ziffer 4Werkzeuge und Maschinen,
- Ziffer 5Bautenschutz (Wärme-, Schall- und Feuchteschutz),
- Ziffer 6Sicherheitsvorschriften,
- Ziffer 7Baustellenorganisation und Arbeitsvorbereitung.