Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2015,
Paragraph 3
01.06.2015
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | ||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | ||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | ||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | ||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | ||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | ||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | ||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | ||
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | |
7. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | ||
, 8. | – | Mitwirken beim Beraten und Betreuen von Kunden/innen | Beraten und Betreuen von Kunden/innen |
9. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||
10. | Kenntnis der Werkstoffe (Verlegematerial) und Hilfsstoffe (Kleber, Fugenfüller), ihrer Eigenschaften, Rutschfestigkeit, Verwendungs- Verarbeitungs- und Wiederverwertungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung | ||
11. | Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Fliesen und Platten | ||
12. | Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke | ||
13. | Kenntnis der Entstehung, Entwicklung und Geschichte der Keramik | ||
14. | Kenntnis der Bauphysik (zB Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Frost- und Säurebeständigkeit, Rutschfestigkeit von Belägen, Dampfsperren) und Bauchemie (zB Chemikalienbeständigkeit der Verlegematerialien, Reinigungsmittel, Sicherheitsrichtlinien, Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung chemischer Produkte, Entsorgung) | ||
15. | Kenntnis der Bautechnik (zB Vermessungen, Boden- und Estrichaufbauten, Deckenkonstruktionen) | – | |
16. | Lesen von technischen Unterlagen (zB Pläne, Verlegepläne und Merkblätter) | ||
17. | – | Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Verlegepläne) | |
, 18. | Durchführen berufs-spezifischer Berechnungen wie zB Materialbedarfs-berechnungen | Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials insbesondere im Hinblick auf Rutschfestigkeit | |
19. | – | Kenntnis der Farbenlehre (Farbwahl im Hinblick auf Farbästhetik und Farbharmonie) | |
20. | Herstellen von Waagrissen, Aufstichen und Gefällen | ||
21. | Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen | ||
22. | Herstellen von Kleber-, Mörtel- und Putzmischungen | Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten | |
23. | – | Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen als Untergrund für die Verlegung von keramischen und nicht keramischen Verlegematerialien | |
24. | Kenntnis der Versetz- und Verlegeverfahren von Belagselementen, Wand- und Bodenheizungen (inklusive Anschlussarbeiten, Regeltechnik), Verfugungsarbeiten sowie der Oberflächenbehandlung und Konservierung | ||
25. | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen und nicht keramischen Verlegematerial (wie zB Schneiden, Bohren, Schleifen) | – | |
26. | – | Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren von verschiedenen Belagselementen an Böden, Wänden und Stufen im Dünn- und Dickbett | |
27. | – | Grundkenntnisse über Wand- und Bodenheizungselemente, über deren Verlegung als Untergrund für Belagsarbeiten sowie der dafür erforderlichen Anschlussarbeiten | |
28. | – | Herstellen von Trenn- und Anschlussfugen mit elastischen Fugenfüller | |
29. | – | Behandeln von Oberflächen und Konservieren spezifischer Belagselemente | |
30. | – | Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln | |
31. | – | Kenntnisse des Schwimmbadbaus und säurebeständiger Belagsarbeiten | |
32. | Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | ||
33. | – | Anbieten und Durchführen von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten | |
, 34. | Kenntnis der berufspezifischen Normen und Rechtsvorschriften (zB technische Bauvorschriften, Bauordnungen) | ||
35. | Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen) | ||
36. | – | Grundkenntnisse der verkaufs-gerechten Warenpräsentation | – |
37. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
38. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen | ||
39. | Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software | – | |
40. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
41. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | ||
42. | Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | ||
43. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||
44. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) | ||
45. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | ||