Kurztitel

Hotelkaufmann/-frau-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2015

Außerkrafttretensdatum

30.04.2020

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Berufsprofil

Paragraph 2,

 Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. Ziffer eins
    Beraten und Betreuen von Gästen betreffend ihren Aufenthalt im Hotel und der Destination in Deutsch und Englisch, Führen professioneller Gästekommunikation,
  2. Ziffer 2
    Kundenorientierte Bewältigung von Reklamationen und Beschwerden in Deutsch und Englisch,
  3. Ziffer 3
    Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Gästen, Erstellen zielgruppenorientierter Angebote in Deutsch und Englisch,
  4. Ziffer 4
    Vermieten der Zimmer, Anbieten von Zusatzleistungen in Deutsch und Englisch,
  5. Ziffer 5
    Arbeiten mit dem betrieblichen Abrechnungssystem, Ausstellen von Rechnungen, Abwickeln von unbaren (Kredit- und Bankomatkarte) und baren Zahlungen, Mitarbeit beim Führen der Kasse,
  6. Ziffer 6
    Erstellen von Statistiken, Reports und Berichten, zB Logis, Nächtigung etc,
  7. Ziffer 7
    Arbeiten mit E-Commerce (Reservierungssystemen, virtuellen Reiseplattformen, Bewertungsplattformen, Concierge Informationssystemen),
  8. Ziffer 8
    Mitarbeit an den betrieblichen Marketingaktivitäten,
  9. Ziffer 9
    Mitarbeit an der Erarbeitung (Packageentwicklung etc.) und Kalkulation des betrieblichen Leistungsangebots,
  10. Ziffer 10
    Durchführen von Bestellungen, Reklamation vertragswidriger Leistungen,
  11. Ziffer 11
    Arbeiten mit der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnologie,
  12. Ziffer 12
    Erledigen der Büroorganisation.

Schlagworte

Verkaufsgespräch, Kreditkarte, Informationstechnologie

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2020

Gesetzesnummer

20009176

Dokumentnummer

NOR40170709