Beraten und Betreuen von Gästen betreffend ihren Aufenthalt im Hotel und der Destination in Deutsch und Englisch, Führen professioneller Gästekommunikation,
Hotelkaufmann/-frau-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 131 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 2
01.06.2015
30.04.2020
50/04 Berufsausbildung
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
Verkaufsgespräch, Kreditkarte, Informationstechnologie
04.03.2020
20009176
NOR40170709