Auswählen und Überprüfen der Einsatzstoffe zur Herstellung von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen bzw. Vormaterialien zum Umformen von Eisen, Stahl oder Nichteisenmetallen,
Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 122 aus 2015,
Paragraph 2
01.06.2015
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen im Lehrberuf Metallurgie und Umformtechnik ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können: