Kurztitel

Zimmerei-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

01.06.2015

Text

Fachkunde

Paragraph 6,

    1. Ziffer eins
      Werkstoffe und Hilfsstoffe,
    2. Ziffer 2
      Werkzeuge und Arbeitsbehelfe,
    3. Ziffer 3
      Maschinen und Anlagen,
    4. Ziffer 4
      Arbeitsverfahren,
    5. Ziffer 5
      Unfallverhütung.
  1. Absatz 2,Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je vier Fragen zu stellen.
  2. Absatz 3,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.
  3. Absatz 4,Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.