Absatz eins,Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsWerk-, Bau- und Hilfsstoffe und deren Lagerung,
- Ziffer 2Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
- Ziffer 3Arbeitsverfahren
- Ziffer 4Baustile-Stuckarbeiten,
- Ziffer 5Verputzarbeiten-Trockenbauarbeiten-Wärmeschutz,
- Ziffer 6Bauphysik,
- Ziffer 7Gerüste.