Stuckateur/in und Trockenausbauer/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2015,
römisch fünf
Paragraph 3
01.06.2015
50/04 Berufsausbildung
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | ||
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||
4.1. | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen und Arbeitsbehelfe | |||
8. | Kenntnis der Werk-, Bau- und Hilfsstoffe (Gips, Kalk, Zement, Zuschlagstoffe, Verputz- und Mörtelarten, Spachtelmassen, Gipsplatten, Zementfaserplatten etc., Holz, Metall, Mineralfaser, Dämm- und Isolierstoffe, Kunststoffe), ihrer Eigenschaften sowie Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | |||
9. | Kenntnis über die Lagerung der Werk-, Hilfs- und Baustoffe sowie über die schädlichen Einflüsse auf die Werkstoffe und deren Abwehr | Transportlogistik; richtiges Lagern und Schützen vor Witterungseinflüssen von Materialien und Hilfsstoffen | – | |
10. | Kenntnis des Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutzes und der Raumakustik | Einbauen von Dämmstoffen zum Wärme-, Kälte-, Brand- und Schallschutz; Setzen von Maßnahmen zur Erreichung der geplanten Raumakustik | ||
11. | – | Feststellen des Bedarfs an Werk-, Bau- und Hilfsstoffen | ||
12. | – | – | Kenntnis der Auswirkungen anderer Arbeiten auf die Stuckateur- und Trockenausbauarbeiten | |
13. | Messen, Anreißen und Aufreißen (wie zB Waagriss) | Messen, An- und Aufreißen (wie zB Waagriss) mit Spezialgeräten (zB Laser und Nivellierungsgeräte) | ||
14. | Bearbeiten (Schneiden, Bohren, Sägen, Formen, Modellieren, Schrauben, Spachteln, Nieten und Nageln, Feilen) von Werk-, Bau- und Hilfsstoffen | Ausführen von Rabitzarbeiten, Anbringen von Putzträgern, Dämmstoffen und Trägerkonstruktionen samt deren Befestigung | ||
15. | Herstellen von einfachen Schablonen | Herstellen von Schablonen | ||
16. | Herstellen und Anrühren von Gipsbrei, Mörtel, Mörtelmischungen, Ansetzbindern und Verspachtelungsmaterialien | |||
17. | Kenntnis über Sgrafitto | Aufbringen des mehrlagigen Putzes mit Farbgebung, Sgrafittoarbeiten | ||
18. | – | Ausführen einfacher Stuckmarmor- und Stuccolustroarbeiten | ||
19. | Ausführen einfacher Zugarbeiten | Ziehen von Profilen und Gesimsen | ||
20. | Herstellen und Versetzen von vorgefertigten Stuckprofilen, Gesimsen, Rosetten und Ornamenten im Innen- und Außenbereich | Abformen sowie Schneiden von ornamentalen und plastischen Werkstücken, Ecken und Verkröpfungen aus Gips, Mörtel und Putz sowie deren Restaurierung | ||
21. | – | Oberflächengestaltung: Reiben, Filzen, Schaben, Kratzen, Waschen, Glätten, Schleifen, Spachteln | ||
22. | Kenntnis über Hohlraumböden- und Trockensstrichsysteme sowie über Anhydrit-Gips-Fließestriche; Mitarbeiten beim Einbringen von Hohlraumböden- und Trockenestrichsystemen sowie von Anhydrit-Gips-Fließestrichen | Einbringen von Hohlraumböden- und Trockenestrichsystemen sowie von Anhydrit-Gips-Fließestrichen | ||
23. | – | – | Herstellen von Bewehrungen und von Formen für Gussarbeiten | |
24. | – | Gießen und Herstellen von bewehrten und unbewehrten Elementen | – | |
25. | Versetzen, Montieren, Dämmen und Verspachteln von Trockenbau- und Bauplattensystemen | |||
26. | – | Ausführen einfacher Konstruktionsarbeiten; Versetzen von Montageteile aus Holz, Kunststoff, Metall und Glas einschließlich des erforderlichen Befestigungsmaterials (wie zB Fensterbänke, Sanitärbauteile) | ||
27. | Aufstellen von Leichtbauwänden, umsetzbaren und mobilen Trennwänden; Montieren von abgehängten Rasterdecken aus Materialien aller Art | – | ||
28. | Lesen von Werkzeichnungen, Plänen und Skizzen | |||
29. | Grundkenntnisse der Bauphysik | |||
30. | – | Einfaches, maßstäbliches Zeichnen und Skizzieren | ||
31. | – | Vermessen von Bauteilen und Aufmessen erbrachter Leistungen | ||
32. | Kenntnis über das Führen von Arbeitsnachweisen | Führen von Arbeitsnachweisen | ||
33. | Kenntnis über das Herstellen (Aufstellen, Überprüfen, Instandhalten, Bedienen, Abtragen) von Gerüsten | – | ||
34. | Herstellen von einfachen Bockgerüsten | Aufstellen von einfachen Arbeits- und Schutzgerüsten für den Eigenbedarf | ||
35. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen, Lieferanten/innen und Behördenvertretern/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |||
36. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | ||
37. | Grundkenntnisse der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle | Kenntnis und Anwendung des unternehmensspezifischen Qualitätsmanagements einschließlich Dokumentation | ||
38. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) | |||
39. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
40. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen auf der Baustelle (zB Baurestmassentrennung, Recycling, Entsorgung, Gewässerschutz) | |||
41. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | |||
42. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
43. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||
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01.06.2018
20009171
NOR40170641