Absatz eins,Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsWerkstoffe und Oberflächen,
- Ziffer 2Maschinen, Geräte und Werkzeuge,
- Ziffer 3chemisch-physikalische Grundbegriffe,
- Ziffer 4Anwendungstechnik (Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel, Reinigungsabläufe),
- Ziffer 5Arbeitnehmerschutz,
- Ziffer 6Hygiene und Mikrobiologie,
- Ziffer 7Rechtsgrundlagen.