Kurztitel

Mechatronik-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 120 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 196 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

06.06.2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2019

Index

54/04 EG

Text

Fachzeichnen

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Prüfung hat das Erstellen folgender Zeichnungen zu umfassen:
    1. Ziffer eins
      Fertigungszeichnung eines einfachen Teils aus einer vorgelegten Zusammenstellungszeichnung,
    2. Ziffer 2
      Schalt- und Stromlaufplan unter Verwendung genormter Schaltzeichen.
  2. Absatz 2,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.
  3. Absatz 3,Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.

Schlagworte

Schaltlaufplan

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2019

Gesetzesnummer

20009168

Dokumentnummer

NOR40170598