Absatz eins,Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte ist von und bei der Schienen-Control GmbH einzurichten. Die Schienen-Control GmbH hat die Erfüllung ihrer Aufgabe als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte organisatorisch und rechnerisch getrennt von der Erfüllung der anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.