Absatz eins,Der Lehrberuf Land- und Baumaschinentechnik ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Land- und Baumaschinentechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 119 aus 2015,
Paragraph eins
01.06.2015