Absatz eins,Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsWärmeschutz und Energieberatung,
- Ziffer 2Werk- und Hilfsstoffe, ihre Eigenschaften und Verwendung,
- Ziffer 3Brennstoffe,
- Ziffer 4Heizungssysteme,
- Ziffer 5Bau- und Sicherheitsvorschriften.