Hafner/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 116 aus 2015,
Paragraph 3
01.06.2015
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | ||
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | |||
4.1 | Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. | |||
4.2 | Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. | |||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. | |||
4.6 | Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
6. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
7. | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise | |||
, 8. | – | Mitwirken beim Beraten und Betreuen von Kunden/innen in Energie-, Klima- und Umweltfragen | Beraten und Betreuen von Kunden/innen in Energie-, Klima- und Umweltfragen | |
9. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | |||
10. | Kenntnis der Werk- (keramische Bauteile, Schamott- und Mauersteine, Natur- und Kunststeine) und Hilfsstoffe (wie zB Zement, Gips, Kleber usw.), ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Verarbeitungs- und Wiederverwertungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung | |||
11. | Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke | |||
12. | Kenntnis der Entstehung, Entwicklung und Geschichte der Keramik und des Ofenbaues | |||
13. | Kenntnis der Brennstofflehre (feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe) und anderer Energieträger | |||
14. | Kenntnis der Verbrennungslehre (Verbrennungsphasen, Brennwert, Heizwert, Heizwertbestimmung, Emissionen, Abgasmessung, Abgasanalysen) | |||
15. | – | Kenntnis der Bauphysik (zB Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Raumklima, Luftfeuchtigkeit, U-Werte, Wärmestrahlung, Brandschutz, Schallschutz) | ||
16. | Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Öfen und Heizungsanlagen für Einzelraum-, Mehrraum- oder Ganzhausheizungen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie andere Energieträger (zB Kachelöfen, Kombiöfen, Heizkaminen, Küchenherden, offenen Kaminen, Sonderformen, Gas-Einsatz-Kachelöfen und Elektro-Heizungen) | |||
17. | – | Kenntnis der Rauchfanglehre (Bauweisen, Kaminzug, Zugstörungen, Rauchfanganschluss) | ||
18. | – | Kenntnis der Dimensionierung von wasserführenden Leitungen sowie von Rohrleitungssystemen (inklusive Sicherheits-einrichtungen) zur Verteilung von Warmwasser als Energieträger | ||
19. | Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von keramischen Bauteilen, Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen | |||
20. | – | Auftragsbezogenes Auswählen und Überprüfen der Materialien | ||
21. | Lesen von technischen Unterlagen (zB Montageanweisungen, Anschlusspläne, Einbauanleitungen, Ofen- und Montagepläne) | |||
22. | – | Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Ofen- und Montagepläne, Luftleitungssysteme) | ||
, 23. | Durchführen berufsspezifischer Berechnungen (zB Wärmebedarfsberechnungen, Ofenberechnungen und Zugberechnungen, Rauchfangberechnungen, Luftleitungssystemen, Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | |||
24. | – | Kenntnis der Farbenlehre (Farbwahl im Hinblick auf Farbästhetik und Farbharmonie) | ||
25. | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen (wie zB Bohren, Schleifen, Umformen, Trennen, Löten, Schweißen) | – | ||
26. | Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen Bauteilen (wie zB Behauen, Schleifen, Schneiden, Lochen) und Schamott- und Mauersteinen sowie von Natur- und Kunststeinen | – | ||
27. | Grundkenntnisse der Elektrotechnik | Kenntnis der Mess-, Steuer- und Regeltechnik | ||
28. | Herstellen von Kleber-, Mörtel- und Putzmischungen sowie Ausführen von berufsspezifischen Maurer- und Verputzarbeiten | |||
29. | Verlegen von Wand- und Bodenbelägen sowie von Stufenverkleidungen | |||
30. | – | Setzen von Kachelmänteln (inklusive Heiztüren und Putzöffnungen), Simsteilen und Abdeckungen | ||
31. | – | – | Verkleiden von Heizungsanlagen mit Natur- und Kunststeinen | |
32. | – | Ausführen des Innenausbaus (Heizkammern auskleiden, Heizgaszüge einbauen) nach einschlägigen Berechnungs-unterlagen | ||
33. | Mitarbeit beim Herstellen des Anschlusses der Feuerstätte an den Rauchfang | Herstellen des Anschlusses der Feuerstätte an den Rauchfang | ||
34. | – | Montieren von Warmluftheizungen inklusive Einbau von Komponenten wie Heizeinsätze, Luftklappen, Ventilatoren, Luftleitungsrohren | ||
35. | – | Montieren von Elektroheizungen wie zB Einsetzen von Elektrospeicherkernen in den Kachelmantel und deren Verdrahtung sowie Einbringen des Wärmeschutzes | ||
36. | – | Montieren von Gas- und Öl-Einsätzen | ||
37. | – | Aufstellen von Küchenherden inklusive Montieren von Herdplatte, Heizbrust, Deckel, Schutzstange, Putztüre usw. | ||
38. | – | Montieren der Bauteile von offenen Kaminen wie Rauchschürzen, Klappen, Kamineinsätzen usw. | ||
39. | – | Montieren von Ganzhausheizungen inklusive Einbauen und Einbinden von Luft-Wasser-Wärmetauschern | ||
40. | – | Einbauen von Mess-, Steuer- und Regelsystemen in Öfen und Heizungsanlagen | ||
41. | – | Durchführen von Funktionsanalysen (Sicherstellen der Funktion von Rohrleitungssystemen, elektronischen Regelanlagen, Durchführen von Probeheizungen) und Abgasanalysen | ||
42. | – | Mitarbeit beim Übergeben der Heizungsanlage und Einschulen des/der Kunden/in | Übergeben der Heizungsanlage und Einschulen des/der Kunden/in | |
43. | Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Bautagebücher, Pflichtenhefte) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme | |||
44. | – | Anbieten und Durchführen von Instandhaltungs- und Servicearbeiten an Heizungssystemen | ||
, 45. | Kenntnis der berufsspezifischen Normen und Rechtsvorschriften (zB technische Bauvorschriften, Bauordnungen) | |||
46. | Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen) | |||
47. | – | Grundkenntnisse der verkaufs-gerechten Warenpräsentation | – | |
48. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | ||
49. | Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen | |||
50. | Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software | |||
51. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
52. | Kenntnis der einschlägigen elektrotechnischen und hydraulischen Sicherheitsvorschriften und Normen | |||
53. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften insbesondere des Brandschutzes sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit | |||
54. | Grundkenntnisse der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
55. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
56. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) | |||
57. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften | |||