Kurztitel

Hufschmied/in-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2010, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 117 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2015

Text

Lehrberuf Hufschmied/in

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Hufschmied/in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,Die in dieser Verordnung gewählten Begriffe schließen jeweils die männliche und weibliche Form ein.