Gestalten und Ausarbeiten von eigenen Entwürfen sowie Anfertigen von Skizzen und Werkzeichnungen,
Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2015,
Paragraph 2
01.06.2015
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können: