Absatz eins,Der Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 115 aus 2015,
Paragraph eins
01.06.2015