Absatz eins,Für die ressortspezifische theoretische Ausbildung sind aus nachstehender Tabelle
- Litera ain den Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, A2, A, B, v1 oder v2 zwei unter Bedachtnahme auf Paragraph 5, Absatz eins, wählbare Prüfungsfächer und
- Litera bin den übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen ein Prüfungsfach in der vorgeschriebenen Dauer zu absolvieren: